Energieausweis
(früher: Energiepass) für Wohn- und Nichtwohngebäude
Hauseigentümer
und Vermieter bekamen im Rahmen des bundesweiten
Feldversuchs im Jahr 2004 (bei der die Praxistauglichkeit
des Energieausweises sowie die Qualifikationsanforderung
an die damaligen Energieausweisaussteller erfolgreich
getestet wurde) und während der Markeinführungskampagne
2005 der Deutschen Energie Agentur DENA die
Möglichkeit, einen kostenlosen Energieausweis
in Verbindung mit einer vom Staat geförderten
Energieberatung
durch den von der BAFA zertifizierten Vor-Ort-Energieberater
und von der DENA zugelassenen Energieausweisaussteller
Herrn Binder, erstellen zu lassen.
Gemäß
Artikel 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie ist bei Bau,
Verkauf und Vermietung vom Eigentümer
dem Käufer oder Mieter der "Ausweis
über die Gesamtenergieeffizienz"
der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vorzulegen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die die Einführung
der Energieausweise regeln soll, wurde am 25.04.2007
vom Bundeskabinett beschlossen (news).
Am
01.10.2007 ist die EnEV in Kraft getreten.
In
dem Energieausweis, der stufenweise ab 01.07.2008
bei Mieter- und Eigentümerwechsel vorgelegt
wird (dieses sieht die EU-Gebäuderichtlinie vor,
die mit der EnEV in nationales Recht
umgewandelt wird), ist der bauliche und energetische
Zustand (Energiebedarf) eines Gebäudes dargestellt
und bewertet.
Während
ab 01.07.2008 Wohngebäude vor 1965
betroffen sind, sind Energieausweise für
jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009
vorzulegen. Nichtwohngebäude
und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“
haben als Starttermin den 1. Juli 2009.
Der
Ausweis muss neben dem Heizenergiebedarfswert auch
Referenzwerte, Rechtsnormen und Vergleichskennwerte
enthalten, um einen Vergleich und eine Beurteilung
der Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen.
Mieter
und Vermieter, Eigentümer und mögliche Käufer
erhalten dadurch Informationen zum baulichen
und energetischen Zustand des Gebäudebestands,
den zu erwartendenden Nebenkosten und auch zu den
anstehenden Sanierungsaufgaben (Modernisierungsempfehlungen)
des Gebäudes.
Der
Energieausweis hat
eine Gültigkeit von 10 Jahren
ab Erstellung. Das Ausstellerhonorar wird jeweils
objektbezogen vereinbart und variiert je nach Berechnungsverfahren
und Objektgröße. Die angegebenen
Preise für Energieausweise verstehen sich für
deren reine Erstellung und setzen die direkte Verfügbarkeit
der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.
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