ARCH-
  

@

 





© created by arch-energy 2005

 

ENERGY
         
Vor-Ort-Beratung Energieausweis Beratung, DIN 18599 Thermografie
   
 
         

 

Energieausweis (früher: Energiepass) für Wohn- und Nichtwohngebäude

Hauseigentümer und Vermieter bekamen im Rahmen des bundesweiten Feldversuchs im Jahr 2004 (bei der die Praxistauglichkeit des Energieausweises sowie die Qualifikationsanforderung an die damaligen Energieausweisaussteller erfolgreich getestet wurde) und während der Markeinführungskampagne 2005 der Deutschen Energie Agentur DENA die Möglichkeit, einen kostenlosen Energieausweis in Verbindung mit einer vom Staat geförderten Energieberatung durch den von der BAFA zertifizierten Vor-Ort-Energieberater und von der DENA zugelassenen Energieausweisaussteller Herrn Binder, erstellen zu lassen.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie ist bei Bau, Verkauf und Vermietung vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter der "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die die Einführung der Energieausweise regeln soll, wurde am 25.04.2007 vom Bundeskabinett beschlossen (news).

Am 01.10.2007 ist die EnEV in Kraft getreten.

In dem Energieausweis, der stufenweise ab 01.07.2008 bei Mieter- und Eigentümerwechsel vorgelegt wird (dieses sieht die EU-Gebäuderichtlinie vor, die mit der EnEV in nationales Recht umgewandelt wird), ist der bauliche und energetische Zustand (Energiebedarf) eines Gebäudes dargestellt und bewertet.

Während ab 01.07.2008 Wohngebäude vor 1965 betroffen sind, sind Energieausweise für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen. Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ haben als Starttermin den 1. Juli 2009.

Der Ausweis muss neben dem Heizenergiebedarfswert auch Referenzwerte, Rechtsnormen und Vergleichskennwerte enthalten, um einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen.

Mieter und Vermieter, Eigentümer und mögliche Käufer erhalten dadurch Informationen zum baulichen und energetischen Zustand des Gebäudebestands, den zu erwartendenden Nebenkosten und auch zu den anstehenden Sanierungsaufgaben (Modernisierungsempfehlungen) des Gebäudes.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Erstellung. Das Ausstellerhonorar wird jeweils objektbezogen vereinbart und variiert je nach Berechnungsverfahren und Objektgröße. Die angegebenen Preise für Energieausweise verstehen sich für deren reine Erstellung und setzen die direkte Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.

 

Der Energieausweis soll den Energiebedarf eines Gebäudes nutzerfreundlich, also leicht verständlich anzeigen (voraussichtlich in Form eines Farbverlaufslabel) und Käufern sowie Mietern von Wohnungen und Häusern eine schnelle Orientierung bieten.

 

Basis der Energieanalyse ist die Berechnung der Energieverluste durch die Gebäudehülle und der Heizanlage.

Der zu berechnende Energiebedarfswert kann mit 2 Verfahren ermittelt werden. Zulässig ist das ausführliche Verfahren und alternativ ein Kurzverfahren. Werden beim ersteren vor allem die Angaben zu Bauteilflächen und U-Werten vollständig und individuell ermittelt, gründet das Kurzverfahren auf vereinfachten Flächen und U-Werten, z.B. mit Hilfe pauschalisierter Werte aus Gebäude- und Anlagentypologien.

Damit der Auftraggeber den Gebäudezustand aber nachhaltig verbessern kann, wird der Energieausweis besser in Verbindung mit einer (Vor-Ort-)Energieberatung (ausführliches Verfahren) erstellt. Herr Binder bietet bei Beauftragung einer staatlich geförderten (BAFA-) Vor-Ort-Energieberatung den Energieausweis mit einem geringen Aufpreis an.

Mit Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, die in der Vor-Ort-Beratung ausführlich und nachvollziehbar beschrieben und kalkuliert werden, kann eine bessere Energieeffizienz in der Gebäudebewertung erreicht werden. Das Wohnobjekt erfährt eine Wert- und Wohnkomfortsteigerung und eine Verbesserung der Vermietbarkeit bzw. des Verkaufs.

Nebenbei wird Energie und Kosten gespart und ein Beitrag zur Umwelt und zum Klima geleistet.

Gemäß aktuellen dena-Vorschriften (Energieausweis-Pflichtenheft) ist eine Begehung sowie Bestandsaufnahme des Objektes durchzuführen. Für diese Begehung und ggfs. zusätzlich notwendig werdenden Maßnahmen (u.a. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung, Anlagencharakterisierung) erhöhen sich die genannten Preise in Abhängigkeit vom Zeitaufwand. Fahrtkosten außerhalb von Frankfurt am Main (ab Umkreis von 25 km) sind individuell abzusprechen.

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 069/677 33 796 an ! Als zertifizierter, unabhängiger BAFA-Energieberater hat Herr Binder auch die DENA-Zulassung für die Erstellung von Energieausweisen.

Bereits durchgeführte Vor-Ort-Energieberatungen mit erstelltem Energieausweis finden Sie unter "Referenzen".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
 
 
 
 

 

 

       
         
       
Referenzen
zurück