Bauschadensgutachten
(Baumängel und -schäden)
Ein
Gutachten ist die Feststellung von Tatsachen,
die begründete Darstellung von Erfahrungsgrundsätzen
und die Ableitung von Schlussfolgerungen zum Zwecke der tatsächlichen
Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes in Form eines
objektiven, allgemein gültigen Urteils, was nach billigem
Ermessen anzugeben wäre.
Letztendlich
soll es auch von Dritten, denen es zur Geltendmachung von
Ansprüchen oder deren Abwehr vorgelegt wird, akzeptiert
werden.
Es
wird von einem unabhängigen, fachlich integren Sachverständigen
erstellt, der den Bezug zwischen einem Soll- und einem Istzustand
(im Zusammenhang einer Fragestellung und den Üblichkeiten
seiner Zeit) herstellt.
Als
Beispiel ist eine handfeuchte oder tropfnasse Schicht
zu beurteilen. Zuerst einmal ist die Konstruktion festzustellen
und die vorhandene mit der geplanten (vertraglich vereinbarten)
verglichen.
Dabei
stellen sich folgende Fragen: Welche Schichten sind
vorhanden ? Wie ist der Querschnitt von den Profilen ? Wie
ist die Lage zueinander ?
Dabei
ist das Schadensbild (z.B. Zustand der Teile) von Interesse
und diese Fakten Aufschluss auf die Ursache geben können:
z.B.
Durchfeuchtung einer Wärmedämmschicht
Weichen
die Feststellungen, bei der Beschreibung des Ist-Zustandes,
vom Soll-Zustand ab, dann ist festzulegen, auf welchem
Weg, mit welchen Materialien und mit welchen Kosten,
der Ist-Zustand so nachzubessern ist, dass er nach Abschluss
der Nachbesserung in allen Teilen dem Soll-Zustand entspricht
und damit mangelfrei ist.
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